google-site-verification=bRCEGSPpCNubb_E13XOXbWzc7dr5BoRnLaoBmNESJMs

Titel Seiteninhalt

II. Zusammenfassung zu Diktatur und Tyrannei 1793 

 

Enzyklopädische Definition Demokratie:

Demokratie ist Art des politischen Lebens, bei der die Willensbildung der Gemeinschaft (oder des Staates) vom Willen des gesamten Volkes abgeleitet wird. Das heißt, dass das Volk seine Meinung durch ein mehrheitliches Votum äußern und damit auch mitentscheiden kann. Nur die Majorität führt zu Volkssouveränität als Legitimationsbasis für demokratisches Handeln.

Enzyklopädische Definition Republik:

Als Republik wird eine Regierungsform bezeichnet, die sich im Wesentlichen durch die Wählbarkeit des Staatsoberhauptes z. B. über Parlament/Konvent auszeichnet. Das Staatswesen einer Republik definiert sich vor allem durch den Gegensatz zur Monarchie und zu despotischen Regierungsformen. In einer Republik begründet sich die Regierungsform  letztlich durch den beschließenden Volkswillen (s. Demokratie).

Im Vorgriff:

1792/93 war das Gegenteil dieser Ziele. Eine Entwicklung zur Mehrheitsentscheidung der Bevölkerung war weder vorgesehen noch gewünscht. Mit despotischen Methoden wurde menschenverachtende Machtpolitik betrieben, die Bevölkerung gegen ihren Willen mit Gewalt auf den von Paris vorgegebenen Weg gezwungen. Mit überwältigender Mehrheit hat die Bevölkerung die Besatzung und deren Ziele abgelehnt, der Kurstaat wurde zurückgesehnt. Der Mythos des „revolutionären Mainz“ wird zwar von interessierter Seite gern kolportiert, trifft aber nicht zu. Im Gegenteil. 4.) 26.) 53.) (Fehrenbach „Politischer Umbruch und gesellschaftliche Bewegung“, Oldenburg-Verlag 199, S. 22-44

Demokratische Strukturen sind im mehrheitlich geltenden freien Willen der Bürger begründet (s.o.). Erklärungen, Propaganda und Etikettierungen sind wertlos, allein die über Fakten festgestellte Lebenswirklichkeit ist maßgeblich. Wo Zwänge herrschen und statt Entscheidungsfreiheit des Volkes rigide Machtpolitik exerziert wird, kann es keine demokratischen Ansätze geben.

Übliche Politikerpostulate (Lippenbekenntnise ohne Wert):

 „Der Mensch steht im Mittelpunkt des politischen Handelns“

„Nie mehr Unrecht zuzulassen und die Freiheit des Gedankens, des Wortes und der Kunst zu garantieren“    

(Ministerpräsidentin RLP)

„Den Opfern ihre Würde zurück geben“(Mainzer OB am 3. März 2015)

Opfer müssen sich offensichtlich je nach Weltanschauung in „Premiumklasse“ oder „vernachlässigbar“ qualifizieren lassen. OB und MP stehen nach ihren Verlautbarungen im Zusammenhang mit den gequälten Mainzer Opfern im Wort. Besondere Verpflichtung – oder „vernachlässigbar“?

Die Politik ist zum verschwiegenen Terror von 1792/93 gefordert. Bürger wurden unterdrückt und in das Elend geworfen, Menschenrechte mit den Füßen getreten. Vergessen ist hier zusätzliches Verbrechen. 

 

Dekrete, Beschlüsse, Texte zum Thema

 

Erste Republik/Demokratie auf deutschem Boden, Keimzelle demokratischer Abläufe, Geltung der Menschenrechte, freiheitliche Strukturen – so heißt es.

Im nachfolgenden wird aufgrund der klaren Beweislage im Einzelnen gezeigt, dass diese propagandistischen Behauptungen jeglicher Grundlage entbehren, politische Absichten die Wirklichkeit umdeuten und das Leid der Menschen in zynischer Weise abgetan wird.

Massive Unterdrückungen, militärische Zwänge, strengste Zensur, Willkür und nachhaltige Eingriffe bis zu Enteignung und Deportation mussten erlitten werden. Das gab es im Kurstaat auch ansatzweise nicht. Die Besatzer und ihre Helfer handelten in allen Bereichen diktatorisch. Es war offensichtlich, dass die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung die aufgezwungenen Strukturen und Ziele ablehnte, sich die Zeit vor Oktober 1792 zurückwünschte.

Wenn die Umfrage zu einer Verfassung nach französischen Muster vom Dezember 1792 mit ganz widersprüchlicher Gewichtung als erfolgreich beschrieben wird, so ist „übersehen“, dass von bis zu 500 oder gar 800 inkl. pfälzische Gebiete in Frage gekommenen Gemeinden  nur 40 mit unterschiedlichem, meist negativen Ergebnis befragt wurden. Allein das spätere Rheinhessen umfaßte 200 Gemeinden. In Worms und Speyer kam es zu überhaupt keiner Befragung 7.) 9.) S 427.

Kurz nach der Besetzung und ohne weitere Kenntnis der frz. Verfassung sowie deren praktische Auswirkungen hat dieses mehr als magere Ergebnis keine Relevanz. Eine solche Momentaufnahme kann für keine positive Entwicklung stehen, der weitere Weg war abzuwarten. Anfänglich sympathisierende Bürger revidierten schnell.

Die auch heute noch gern allein wahrgenommene Lautstärke der französischen Parteigänger mit ihrem Veröffentlichungsmonopol konnte die wahren Wünsche der Bürger nicht überdecken. Willige Kollaborateure halfen, die das französische System mit überwältigender Mehrheit ablehnende Bevölkerung zu unterdrücken und in das Elend zu stürzen.

Nach der Kapitulation im Juli 1793 kamen Kollaborateure und verbliebene klubistischeHäupter nicht regulär mit der Armee fort, sie wollten sich unter die Truppen mischen. Metternichs List in Frauenkleidern verfing nicht (46. Bockenheimer Klubisten S. 272 ff.) Die Klubisten galten nun als ausgedrückte Schwämme, die zu nichts mehr als zum Wegwerfen taugen (Bockenheimer a. a. O. S. 277)

Von den verbliebenen 150 einheimischen Unterstützern zog es die wenigsten nach Frankreich, die wollten mehrheitlich lieber in den „Fürstenknechtschaften“ verbleiben (s. kapitulierender General d`Oyre S. 130). Von diesen Unterstützern waren nur wenige Klubisten, der Klub war bereits nach der Abstimmung von den Kommissaren "gereinigt", d. h. aufgelöst

Ergebnisorientierten Expertisen stehen die Befunde französischer und deutscher Wissenschaftler seit über 200 Jahren gegenüber.

Die Vorgänge zur und während der „Mainzer Republik“ mit vieltausendfacher Gewalt, Unterdrückung und Verfolgung der Bürger dürfen nicht wie bisher weiter unterdrückt bleiben. Es ist an der Zeit, den Opfern wenigstens im Gedenken Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, deren Mut gegenüber Willkür und Pressionen anzuerkennen. Das wäre ein Lehrstück aufrechten Bürgersinns. Diese Bürger haben Anspruch darauf, ihre Würde zurück zu erhalten, die ihnen durch die niederträchtigen und entehrenden Verbrechen im Namen der „Mainzer Republik“ geraubt wurden.

Würden bei aktueller Betrachtung die Menschen von 1793 im Mittelpunkt gestanden haben, gäbe es jetzt statt eines „Platzes der Mainzer Republik“ (PdMR) einen „Platz der Mainzer Bürger“ im Gedenken an die vielen tausend Opfer, die mit auch heute geforderten bürgerlichen Tugenden der Tyrannei widerstanden und sich damit Verfolgungen und Leid aussetzten.

Hierbei handelt es sich keineswegs um ein singuläres und randständiges, vielmehr um ein in unsere aktuelle Demokratie hineinwirkendes Geschehen. Weil die seinerzeitigen Abläufe umgedeutet wurden und werden, ist es erforderlich, auf die Fakten zu zeigen.

Die herangezogenen originalen Beschlüsse, Texte und Artikel in weitgehend zeitnahen Drucken, jedenfalls in ursprünglicher Fassung, lassen das zu. Belege sind angeschlossen. Ergänzend ist seriöse Forschungsliteratur nachgewiesen.

Mit wohlklingenden Worten Ansprüche zu formulieren (s. o.) reicht nicht, denen ist auch zu genügen. Daran fehlt es.

.

Von den Parisern Vorgaben zur Einverleibung nach Frankreich 

Im Dezember 1792 beschloss der Pariser Nationalkonvent, die französisch besetzten Gebiete von Nizza bis einschließlich der Niederlande mittels „Volksregierungen“ auch gegen den Willen der Bevölkerung - einzuverleiben. Wer sich widersetze, werde als Feind behandelt. Eine eindeutige Diktion. (s. nachfolgend abgedruckte Pariser Konventsdekrete)

Finanzielle, wirtschaftliche und machtpolitische Interessen waren hierfür maßgebend, der Staat lavierte am Bankrott, aus den besetzten Gebieten sollten alle Mittel zur Rettung gewonnen werden (Dumont a. a. O. S. 293ff).

Zunächst war eine schlichte Annexion der okkupierten Gebiete vorgesehen. Rechtzeitig wurde bemerkt, dass dies der französischen Nationalverfassung widerspräche, wonach eine Vereinigung nicht mit erobernder Waffengewalt, sondern nur auf Wunsch des betreffenden Volkes möglich sein durfte. Die Menschen in den besetzten Gebieten hatten nun eben diesen Wunsch nach einer „brüderlichen Vereinigung“ zu verspüren und mit entsprechender „Nachhilfe“ auszudrücken.

Sowohl in der aus deutschen Gebieten gebildeten „Raurakischen Republik“ am Oberrhein (17. 12. 92) als auch in Aachen (25.2.93) wurden die Abstimmungen zu einem Konvent unter militärischem Druck bis zu einem mehr als mangelhaftem, aber als passend ausgegebenen Ergebnis wiederholt.

Nun sollte auch zwischen Landau und Bingen eine „Volksregierung" auf deutschem Boden zur Überleitung nach Frankreich entstehen - mit üblichem Zwang, Fingierung und Täuschung. Auf Abschnitt V. wird verwiesen. Für die Abstimmung zu einem Konvent waren nur auf die französischen Verfassungsgrundsätze eingeschworene Personen zugelassen. Der Eidzwang wurde über die Abstimmung hinaus allgemein.

Die Pariser Nationalversammlung hat in ihren Dezemberdekreten klar das Ziel vorgegeben - so wie das auch für andere besetzte Gebiete galt. Aus den nachfolgenden Dokumenten ist das Drehbuch abzulesen, bis zur Einverleibung der rheinischen Lande mi Auflösung des „Konvents“. Ab April 1793 war dieses Gebiet frisch gewonnener Teil Frankreichs und unter staatlicher Hoheit des frz. Kriegsrats.

Auch nach allen Umdeutungsversuchen, Auslegungen und weltanschaulicher Interpretationen war den Franzosen allein an der Eingliederung gelegen, wirkliche Mitbestimmung nie beabsichtigt. Verhöhnend die als „Sicherung“ beschlagnahmter Güter verdeckte Konfiszierungen. Selbstverständlich war an eine freie Entscheidung der Bevölkerung nicht gedacht, es war exakt vorgegeben was sein musste oder nicht sein durfte. Die Fakten sind eindeutig. Dumont hat das nach seinen Recherchen klar bestätigt

(s. Abschnitt Exzerpte Dumont „Mainzer Republik“).

Nachfolgend Pariser Dekrete vom 15.12.92 aus A. Hoffmann: Darstellung Mainzer Revolution, Mainz 1794

 




Die Dekrete weisen klar den Weg zur „Brüderlichen Vereinigung“ der besetzten Gebiete mit Frankreich. Das, was im Einzelnen abgeschafft werden sollte, kam erst mit den Franzosen über die Bürger: Steuern, Fronen usw.

Insbesondere Nr. 11 schließt jeden Gedanken an demokratische Abläufe aus, beweist die mit Gewaltmitteln betriebene Steuerung auf das von den Franzosen beabsichtigte Ziel.

Wo es keine wirklichen demokratischen Abläufe mit freier Wahl und Majoritätsentscheidung der Bevölkerung für ein Parlament (Konvent) gibt, kann es auch keine Souveränität,  keine Akzeptanz geben.

Die Anfang 93 von Paris nach Mainz beorderten National- bzw. Regierungskommissare („Politkommissare“) hatten weitreichende Vollmachten, waren auch gegenüber dem Militär weisungsbefugt. Sie sollten die Überleitung nach Frankreich gestalten. Allein der Wille der Besatzungsmacht zählte, eine echte Mitwirkung der Bevölkerung war nicht vorgesehen. Sofern die Menschen nicht parierten, waren sie als Feinde zu behandeln.

(s. im Einzelnen Abschnitt V. Eidzwang)

 

Die angesprochene Volksregierung war lediglich Durchgangsstation zu einem weit wichtigeren Ziel: Die Rheingrenze. (s. Abschnitte I./II, 9.) S. 600

Der ab 1. 2. 1793 in Mainz tätige Kommissar Simon hat klar formuliert:

(in: „Mainz. Die Geschichte der Stadt“ S. 337, Dumont a. a. O. S. 429 ff.).

Munizipalisierung (= Umformung der Gemeinden in frz. Verwaltungseinheiten) als Vorbereitung auf die Einverleibung.

Gemäß seines Auftrages hatte e r einzuberufen und vorgabegemäß beschließen zu lassen, an der Bevölkerung vorbei.

Die benötigte Anzahl von 50 Unterkommissaren - vorwiegend Klubisten - wurde mit den notwendigen Vollmachten versehen ausgesandt, um die Bürger im frz. Sinn zu beeinflussen (s. Scheel Bd. 2 S. 244) In Speyer sind sie „trotz beträchtlicher militärischer Exkursionen“ gescheitert (Scheel 2. Bd. S. 299). Im übrigen s. Abschnitt Eidzwang.

Auszug aus dem die Tatsachen erhellenden Bericht der französischen Kommissare Simone und Gregoire vom 20. 2. 93 an das Pariser Ministerium (Übersetzung):

„Wir werden Ihnen gegenüber zugeben, dass zu Beginn unserer Ankunft wir die Gemüter nicht nur sehr kalt gegenüber der französischen Nation vorfanden, sondern ausgesprochen sehr ungehalten. Feindseligkeit einerseits, Unbeholfenheit und Unvorsichtigkeit andererseits, im Allgemeinen schien alles zusammenzukommen, um das Wohlbefinden eines Volkes zu beeinträchtigen, das für uns zu gewinnen so sehr wichtig wurde.

Die militärischen Vertreter hatten einen derart despotischen Ton gegenüber den Bürgern und den zivilen Repräsentanten angeschlagen, dass sie nur Terror verbreitet und sich die Gemüter verscherzt hatten. Lieferanten erlitten alle Schwierigkeiten um ihre Bezahlung zu erreichen. Die Kasse der Verwaltungen wurde geleert und alle ihre Mittel in die Militärkasse überführt, und zwar derart, dass diese nicht imstande waren, wenigstens die laufenden Kosten zu bestreiten.

Die ganze Stadt Mainz war derart unsauber, dass sie einem Sumpf glich, und der Unrat war überall in der Straße verteilt und selbst im Innern der Häuser entstand der Eindruck einer großen Kloake. Was die Einwohner umso mehr empörte, da sie im Allgemeinen an einen hohen Grad an Sauberkeit, der ihnen Wohlbehagen verschaffte, gewöhnt waren. Die Verschmutzung war derart fortgeschritten, dass Ärzte uns Vorschläge machten, um einer Epidemie im herannahenden Frühjahr vorzubeugen“.

(20.000 Soldaten bei ca. 23.000 Einwohnern!)

„......der Klub hier taugt nichts. Ein junger Mann, mehr hitzig als vorsichtig, hat gegen die wichtigsten Regeln der Vorsicht verstoßen und damit die Grundlagen verworfen. 

Dieser Klub steht in größtem Misskredit und wenn man auf die Öffentlichkeit einwirken will dann muss man sich wohl hüten, den Klub dafür einzusetzen.

„Nach der ersten Beseitigung der beschriebenen Verschmutzungen - auf Kosten der Bürger - war bald wieder ein ähnliches Ausmaß der durch die große Zahl der Soldaten verursachten Verkotungen erreicht (unter den Fenstern waren Exkremente in Mannstärke an den Häuserwänden festgefroren), so dass die erwartete Ruhrepidemie ausbrach, an der rund 800 Zivilpersonen starben.“ (Aus Scheel: „Die Mainzer Republik“, Dok. 12 S. 243 Bd. II)

Allein diese Opfer und damit einhergehende Leiden genügen zur Verurteilung der Okkupation. 

Diese Schilderungen beweisen klar Unterdrückung und Ausplünderung, die jämmerlichen Zustände, in denen die Bürger nun leben mussten - ohne dass sich hiernach etwas änderte. Im Gegenteil: Die Enteignungen und Vertreibungen wurden nun forciert. Die behaupteten  Freiheiten konnten im Kurstaat durch die Bürger tatsächlich und umfassend genossen werden. Freiheit und Selbstbestimmung gleich welcher Art gab es unter den Franzosen nicht, auch nicht ansatzweise. Die Fakten sind offensichtlich.

Anfang Januar 1793 mussten die Besatzer und Helfer, insbesondere der wendige Forster, erkennen, dass die breite Mehrheit der Bürger den Franzosen und ihrem Programm ablehnend gegenüberstand (Brief an Dorsch v. 17. 1. 93, s. auch unter Abschnitt „Wahl“). Statt das zu respektieren, folgte auch er als eingebundener Helfer der französischen Interessen den menschenverachtenden Methoden, wendete als Subkommissar mit Soldaten und Kanonen unmittelbare Gewalt an (s. Abschnitt Forster). Demokratie und Freiheit als bloße Lippenbekenntnisse, mit der Knute in der Faust...

Die in den nachstehenden Dekreten und der Presse formulierten Drohungen sind eindeutig. Damit sollte die Bevölkerung zum Eid auf die Grundsätze der frz. Verfassung und mit dieser Eidbindung zur „richtigen“ Abstimmung gezwungen werden. Die Menschen wünschten weder das Eine noch das Andere. Ein Eid gegen eigene Überzeugung wäre Meineid, nach der gelebten religiösen Auffassung Todsünde gewesen, von der sie ohne die - vertriebenen - Priester nicht hätten gelöst werden können.

Die Bürger kannten das Ziel (Einverleibung nach Frankreich) und auch die Pariser Dezemberdekrete hierzu, waren über die Massaker in Frankreich v. September 1792 und das anhaltende Chaos samt Religionsverfolgungen informiert, wünschten sich nichts weniger als diesen Zuständen ausgesetzt zu sein, hofften vielmehr inbrünstig auf ihre Befreiung durch die anrückenden deutschen Truppen.

Bewunderungswürdig, wie die Menschen dem Druck widerstanden. Wahre Vorbilder für unsere Zeit.

Im Abschnitt „VII. Republik“ ist nachgewiesen, dass weder ein Staat noch Souveränität oder Legitimierung durch das Volk festzustellen ist. Im Einzelnen wird auf diesen Abschnitt verwiesen.

Ein wahres Trommelfeuer von Anschlägen, Flugblättern, Verfügungen und Anordnungen einschließlich der von führenden  Klubisten herausgegebenen und von den Franzosen finanzierten 9 Zeitungen sollten die Bürger „auf Linie“ bringen. Lügenhaftigkeit und Drohungen waren offensichtlich. Anschließend wenige Beispiele. Eine Möglichkeit für oppositionelle Publikationen gab es nicht, die mussten im „Untergrund“ gedruckt werden („Samisdat“). Die Zensur leistete ganze Arbeit, öffentliche freie Meinungsäußerung gab es nicht. Neben den in der einschlägigen Propaganda eingesetzten Klubisten hat Custine in überregionalen rechtsrheinischen Zeitungen Honorarredner für seine Zwecke gesucht.

 

Die beiden nachfolgend abgedruckten Publikationen beziehen sich auf den Zwang zu Eid und Wahl.


Mainzer Nationalzeitung
v. 23. Febr. 1792, Nr. 23,
 unmittelbar vor der Abstimmung:


 

Scheel Bd. 2 S. 248

 

Eindeutig und unverrückbar haben die Kommissare die Rheingrenze zu Frankreich und damit die Einverleibung des besetzten Gebietes postuliert. Die Bevölkerung hatte hierauf keinen Einfluß, die „Wahlen“ sollten larvieren (Scheel 2. Band S. 248)

 

Hiernach waren „Wahlen“ und „Bürgereid“ auch gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen. (s. Dumont a. a. O. S. 295). Ohne „Eid“ war keine Abstimmung erlaubt. Für eine demokratische Wahl völlig indiskutabel. Die Bevölkerung lehnte diesen Eid und die Ziele der Franzosen grundsätzlich ab.

s. spezifischer Abschnitt "Wahl"

Der Eidzwang auf die Grundsätze der frz. Verfassung galt unabhängig der Abstimmung bald für alle Bürger. Subkommissare zogen ab Anfang 1793 auf Weisung der Pariser Kommissare durch die besetzten Gebiete, um auch mit militärischem Nachdruck den Eid auf die französische Verfassung abzufordern.

Die beiliegende Dokumentation über die Vorgänge in Finthen ist typisch für das Vorgehen und entspricht den Abläufen in den „besuchten“ Orten des besetzten Gebietes.

Auf diese Weise ist deutlich, was Zivilcourage und Solidarität der tapferen Finther vermochten. Insofern hat die Weihnachtsansprache eines Bundespräsidenten mit Einforderung dieser oft vermissten Bürgertugenden diesbezüglich den Kern getroffen: Wahrhaftigkeit und Widerstand gegen Terror und Agitation als Vorbild auch für heute.

s. Anhang „Bajonette in Finthen

Die Flugschrift „Aufruf an die Deutschen diesseits des Rhein von einem fränkischen Bürger“ während der Munizipalisierung zeigt klar, wie rigoros fremdbestimmt, genötigt und unterdrückt wurde. Allein der Wille der Franzosen zählte, die Bevölkerung hatte bedingungslos zu gehorchen, was auf eine auch moralisch absolute Unterwerfung hinauslief. Mit diesem Dokument allein sind alle ergebnisorientierten Umwertungen abseits der Realität ausgehebelt. Die die Lebenswirklichkeit widerspiegelnden und mit einer Fülle von Quellen belegten Fakten beweisen rücksichtsloses Diktat und Terror gegen die Bürger. 

Etwaige demokratische Gedanken waren propagandistisch, nie zur Umsetzung gedacht, wurden durch die Zwangsherrschaft pervertiert. Aber nur die realen Umstände können Maßstab zur Bewertung eines Systems sein. Die Kluft zwischen vorgeblichem Anspruch und Wirklichkeit wie hier ist typisches Kennzeichen jeder Diktatur.

 9.) Dumont 2. Auflage S. 590 ff.

Besonders Klubist Forster hat sich in menschenverachtender Weise über Opfer geäußert. Wenn er die Austreibung eidverweigernder Personen als „Reinigung der Stadt“ bezeichnet, so ist das vorweggenommenes NS-Vokabular („judenrein“), die zugrundeliegende Denkweise identisch. Forster (s. unten) schöpfte im Vorgriff aus dem „Wörterbuch des Unmenschen“ (s. gleichnamigen Titel von Dolf Sternberg 1957).

Zu Forster ist im Anhang eine Übersicht „XIV. Forster in Mainz“ beigefügt, die ihn als Opportunisten und Gewinnler zu Lasten der Bevölkerung zeigt.

Ob „perverse Rädelsführer“ und „infizierte Schädlinge“ 1792/93 (s. Scheel Bd. 1. S. 402), „Hofinsekten“ (Dumont „Republik“ S. 441), „Volksschädlinge“ im 3. Reich und „Aktion Ungeziefer“ der DDR, in allen Fällen haben Diktaturen die gleiche Sprache gesprochen, sind so verfahren, haben ihre Menschenverachtung offensichtlich gemacht und sich damit völlig disqualifiziert. 

Sich widersetzenden Bürger wurden auch mit Würmern, Insekten, Raupen und Heuschrecken verglichen (Reinalter „Die frz. Revolution, Mitteleuropa und Italien“ v. 1992 S. 134)

Durch solche gezielten Attribuierungen und Dehumanisierungen werden moralische Hemmschwellen herabgesetzt. Hinzu kommt die nach mehreren Grausamkeiten eintretende Gewöhnung. Die Gruppendynamik tut ein Übriges. 

(Quelle: Dr. Weierstall v. Lehrstuhl f. Klin. Psychologie und Neuropsychologie der Uni. Konstanz, s. Interview v. 5. 2. 2014 in www.gmx.net/magazine/politik/is-terror-islamischer-staat-gewalt-30423656

Nicht Propaganda oder heutige Interessen, sondern allein die Lebenswirklichkeit und zeitaktuellen Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung sind Maßstab zur Beurteilung etwaiger demokratischer bzw. selbstbestimmter Abläufe.

Das hat die Machthaber aber nicht interessiert, die wollten ihre eigenen Vorstellungen durchsetzen. Demokratische Ansätze oder „Versuche“ gab es nirgends, waren auch nicht beabsichtigt. Wo und wie hätte das der Fall sein sollen? Was fälschlicherweise und lächerlich als demokratischer Impuls („radikaldemokratisch“??) gedeutet wird, war Teil des in den Dezemberdekreten enthaltenen Diktats: Ggf. gegen den Willen der Bevölkerung! 62.)

Hinzu kommen wohlfeile Lügen. Am 20. 2. wurde noch proklamiert, dass die Abstimmenden ihren Wunsch über die Art der Regierungsform äußern mögen, welche sie annehmen wollen. Davon umgehend keine Rede mehr (Scheel Bd. II. S. 247). 

Abstimmungsablauf:

Mit nachhaltiger Gewalt und massiven Sanktionsankündigungen sollte zu Eid und Abstimmungslokal getrieben und dort unter Aufsicht bajonettierter Soldaten zur Akklamation des vorgegebenen Zieles dirigiert werden. Jeder Abstimmende hatte zwingend zuvor den Eid auf die frz. Verfassung zu leisten und danach seinen Stimmzettel auf dem Tisch des Präsidenten auszufüllen (s. Wahlordnung in Scheel II. S. 219).

Die Entscheidung zu einer Regierungsform war nicht vorgesehen, nur ein Konvent beabsichtigt, die Kandidaten vorgegeben. Die Bevölkerung hatten keine Wahl (=Alternativen), geschweige denn eine freie oder gar geheime. 

Vor Politikern, die darin demokratischen Aufbruch sehen, muss dem Bürger angst und bange werden. Welches Demokratieverständnis liegt da zugrunde?

Bei der mit Zwängen und Manipulationen behafteten Konventsabstimmung am 24. 2. 1793 votierten von allen grundsätzlich abstimmungsberechtigten Bürgern nur 8% (in Mainz) bzw. 12% (in den Landgemeinden). Dieses Ergebnis ist ein Offenbarungseid für die Besatzer und deren Helfer. Von den zu diesem Zeitpunkt noch einschließlich Franzosen verbliebenen und ganz und gar von der Bevölkerung abgekoppelten 36  Klubisten stimmten von den deutschen Mitgliedern zwei Drittel nicht, hatten sich damit abgekehrt, boykottierten ebenfalls (s. im einzelnen Abschnitt VI. Wahl). Von Majoritätsentscheidung der Bevölkerung keine Rede.

Ein kleiner Teil der Bürger mag sich dem massiven Druck gebeugt haben. 92% haben Zivilcourage gezeigt! Angesichts der drastischen Drohungen zum Eid- und Abstimmungszwang haben die Mainzer mutig und eindeutig entschieden, mit Boykott die angestrebten Ziele abgelehnt (s. auch „Revolution auf dem Land“, Einzelaspekte Klein-Winternheim, v. Dumont). Die französischen Historiker Taine und Chuquet stellten fest, dass der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung von den neuen Machthabern nichts wissen wollte. Zustimmende Äußerungen waren im wesentliche bestellte Arbeit, mit Despotismus einhergehend („Franz. Ausweisungspolitik am Rhein…“ v. E. Schreiber Berlin 1929 m. w. N. S. 15/16./Bockenheimer Klubisten Bl. 424)

Entgegen des Ergebnisses und der klar undemokratischen Verfahrensweise mit Repressionen und ohne Freiheit der Stimmabgabe wurde in Verfolgung des vorgegebenen Ziels am 17. 3. 93 lügnerisch ein „Konvent nach dem Willen des Volkes errichtet“ und am 18. 3. ein Freistaat  „ausgerufen“, ohne dass die jeweiligen Voraussetzungen vorlagen. Dazu hätte es der Fingierung von Abstimmung und „Konvent“ usw. nicht bedurft. Eingliederung mit dem Recht der Waffen hätte das gleiche Ergebnis gebracht, war aber mit dem frz. Verfassungsrecht formal nicht vereinbar. Also musste „Volkes Willen“ passend behauptet und frisiert werden. Wie aus der „Konventsdiskussion“ hervorgeht, gab es ja auch von Anfang an keinen Zweifel an einem Einverleibungsbeschluss (Scheel „Republik“ Bd. II. S. 433 – „die Franzosen wollen es so“).

Mangels staats- und völkerrechtlicher Voraussetzungen konnte aber ein Freistaat und etwaige Folgewirkungen nicht zustandekommen - keine eindeutig spezifizierten Grenzen, fehlende eigene Hoheitsgewalt und nicht auf Dauer, sondern nur auf einen bestimmten Zweck beabsichtigt (s. im Einzelnen unter Abschnitt V. „Republik“). Bloße Verkündigung („Ausrufung!“) völlig unbeachtlich.

Anschließend das vorbehaltlose Angebot zur Einverleibung:

 

Damit ist belegt, dass es „keines Schutzes durch die Franzosen“ bedurfte, ist der  behauptete Freistaat ganz kurzfristig auf Verfall und nur zum Zwecke der umgehenden Einverleibung für wenige Tage gedacht gewesen. Sobald die Deputation in Paris eingetroffen war wurde „einverleibt“ – nach 12 Tagen!

Dass die Bevölkerung die Einverleibung wollte, ist falsch, wird durch die Bürger und die Feststellungen der Franzosen sowie ihrer Helfer widerlegt. Spätestens seit den Vorbereitungen zur „Wahl“ (s. entsprechenden Abschnitt) war klar, dass nur mit wenig Zustimmung gerechnet werden konnte, durch die Abstimmung bestätigt.

Es werden demokratische Abläufe behauptet, obwohl die Bevölkerung geknechtet war.

Mit der Einverleibung nach Frankreich wurde von Franzosen und Helfern fest gerechnet. Die Bevölkerung durfte und konnte nicht dazwischenkommen (s. folgenden Artikel v. 10.4.93):

Nicht Wünsche, Absichten oder Meinungen zählen, vielmehr allein die Beweislage!

Eine „Republik“ hat es aus faktischen/rechtlichen Gründen nie gegeben,  wird habituell aus ideologischen Gründen  einfach behauptet, ohne Beweis führen zu können:

Am 30. 3. 1793 stimmte der Pariser Nationalkonvent mit Dekret dem Angebot zu, die Einverleibung wurde sofort per Akklamation vollzogen. Damit war der gedachte Freistaat nicht mehr existent, war „geschluckt“. Einer Rückmeldung an den Mainzer „Konvent“ bedurfte es nicht (wozu?), dieser hatte mit seinem Angebot bereits alle Rechte weggegeben, wusste spätestens bei Einverleibung um seine  Erledigung (s. unten).

Allein im März gliederte Paris 7 nach gleichem Muster zustande gekommene „Republiken“ ein. Bei keiner ist retrospektivr jemand auf die Idee gekommen, die als demokratisch entstanden anzusehen – bis auf Mainz!

Damit ist als alleiniger Zweck des „Konvents“ die Überleitung nach Frankreich in Umsetzung des Pariser Dekrets offenkundig - wider den Willen des Volkes. Nichts anderes war beabsichtigt, schon gar nicht die wirkliche Einbindung der Bevölkerung. Das ergibt sich aus den Beschlüssen und „Dekreten“, welche nicht konforme Bürger als Feinde sahen. Aus der breiten Mitte des Volkes kam kaum Zustimmung, Klub, Besatzung, Ziel und Verfahren wurden allgemein abgelehnt. Die verbliebenen wenigen Klubisten (s. „Wahl“) als Vollstrecker französischer Interessen können nicht als Vertreter des Volkes gelten.

 Scheel „Republik“ Bd. 2 S. 522/522/530  9.) 46.) 76.)

Schlussfolgerung:

Die Bezeichnung "Volksregierung" wurde nach den Vorgaben in den Pariser Dezemberdekreten deshalb gewählt, um die Überleitung nach Frankreich zu arrangieren und hierbei Bürgerbeteiligung vorzutäuschen. Nach der frz. Nationalverfassung war eine Einverleibung allein durch Besetzung nicht erlaubt, nur der Bevölkerungswillen maßgeblich. Ein nur wenige Tage bis zur Einverleibung haltendes Konstrukt kann keine Staats- oder Regierungsform gewesen sein.  Nach den Voraussetzungen, Fakten und lebensnaher Betrachtungsweise ist das ausgeschlossen. Der gewählte Begriff sollte larvierenDas ist bereits in der einschlägigen Literatur des frühen 20. Jh. beschrieben.

Die griffige Bezeichnung "Mainzer Republik" wurde bar aller Fakten erst im Nachgang und außerhalb 92/93 im Zusammenhang mit der DDR  stets behauptet.  Die Bevölkerung lehnte jede Zustimmung zu den französischen Plänen nachhaltig ab und musste deshalb die Grausamkeiten der Besatzer und deren willigen Vollstecker erdulden (Dumont „Republik“ S. 600)

Abstimmung als demokratischer Funken? Nach allen Umständen war das vielmehr ein Rohrkrepierer in dem auf die Bevölkerung gerichteten Geschütz, eine Ohrfeige für die Besetzer und ihre Helfershelfer durch die mutigen Mainzer Bürger, die sich dem Befehl zu Eid und Abstimmung widersetzten.

Nicht die äußere Form, demokratischen Verfahren nachgeahmt, sondern zugelassene und gelebte Überzeugungen aller Bürger qualifizieren selbstbestimmtes, demokratisches Handeln. Nach den Erfahrungen mit den Diktaturen des 20. Jh. weltweit eine Binsenweisheit.

Aber die Augenwischerei mit „Republik“ zeigt noch in unserer Zeit Wirkung - blind für die Tatsachen. Politik und Presse folgen Schlagworten, meiden die jederzeit nachlesbaren, klar und eindeutig ermittelten Fakten. Mit Propaganda, Behauptungen, Wortschellengeklingel, nachhaltiger Trommelei und Auftrieb zum „PdMR“ sollen die überdeckt werden. Opfer? Die stehen nur im Weg...

Ergebnisorientierte Umdeutung von Gewalt und Zwängen.…

 

Die Überleitung und „Säuberung“ durch Verfolgung und Deportation Andersdenkender waren nun „wichtigstes Geschäft“ - anderes gab es nicht! (Hoffmann a. a. O. S. 831)

Nach der Selbstaufhebung gab es keine Beschlussfassung mehr. Die genannte und letzte Zusammenkunft sollte lediglich der Konstituierung der neuen allgemeinen Administration einen Rahmen geben (Scheel Bd. 2 S. 530).

Hoffmann und Metternich waren sowohl im „Klub“ als auch im „Konvent“ die führenden und rücksichtslosesten Personen. Insofern gewährleisteten sie in der provisorischen Administration die bisherige Politik auch über das Ende der „Republik“ hinaus, insbesondere die Terrormaßnahmen gegen Nichtschwörende. Dieses Provisorium hat auf „Weisung des jetzt die französische Hoheit repräsentierenden Kriegsrates einen neuen Sicherheits- und Wachsamkeitsausschuss als Generalausschuss gebildet“, der die noch vom „Konvent“ verabschiedeten Deportationsdekrete“ (s. unten) weiter umsetzte - wieder mit den bekannten Gestalten, denen weitgehende Befugnisse eingeräumt, die aber immer noch keine frz. Staatsbürger waren. Die „Dekrete“ wurden weiter angewendet und damit die Zahl der Opfer erhöht.

Die Gesinnung der „Klubisten“ und nun „Konventsmitglieder“ wird daran deutlich, dass angesichts der anrückenden deutschen Truppen nicht weniger als 11 desertierten, darunter welche, die bisher am lautesten den „Patriotismus“ empfohlen hatten (Dumont a. a. O. S. 523– kehrten aber „reumütig“ wieder zurück.

Die folgende Verordnung vom 7. 4. spricht von dem „ajournierten“, also aufgehobenen Konvent und aktuell von Weisungen des Kriegsrates. Durch die Einverleibung ist die Hoheitsgewalt unmittelbar auf Frankreich und den Kriegsrat übergegangen, nun waren auf Anordnung des jetzt allein zuständigen Rates neue Ausschüsse zu bilden (Hoffmann a. a. O. S. 514)

 

In den letzten Tagen des „Konvents“ (= „Volksvertretung“?), die jederzeit zu erwartende Einverleibung vor Augen, wurden ab 25. 3. gegen Eidverweigerer umfangreiche „Dekrete“, zutreffender: Beschlüsse erlassen, die in Rücksichtslosigkeit und Menschenverachtung ihresgleichen suchen, vorherige Zwangsmaßnahmen weit überbietend. Waren bisher schon bis März Tausende deportiert worden, so erfolgten jetzt Massenvertreibungen. Diese Vertreibungen waren systematisch. Zunächst wurden die Spitzen der Behörden und Bürgerschaft beseitigt, um dann herunter bis zu den kleinsten Leuten stets die widerstandsfähigsten zu entfernen („Franz. Ausweisungspolitik…“ v. E. Schreiber, Berlin 1929, S. 45/46 m. w. N.)

 

Vertreibungen sind völkerrechtswidrig. Sie wurden bereits im Naturrecht des 18. Jahrhunderts geächtet (s. Emer de Vattel, The Law of Nations – Principles of the Law of Nature: Applied to the Conduct and Affairs of Nations and Sovereigns (translated from the French), Philadelphia 1856 (Dublin 1792), Book II: Of the Nations considered relatively to others. § 90).

Darüber hinaus wurde gegen das während der Besetzung weiter geltende Rechtssystem des Kurstaates verstoßen.

Scheidung von einem „belasteten“ und auszuweisenden Ehepartner mit Behalt des Vermögens wurde möglich. Vorbild für die Regelung der Nazis bei „arischen“ Gatten?

Der "Konvent" und die Helfershelfer haben in wenigen Tagen viele Tausende enteignet und vertrieben, mit unmittelbarer Gewalt und skrupellos durchgesetzt. Damit sind klare und nachhaltige Verbrechen an braven Bürgern verübt worden, deren „Schuld“ in einer eigenen Meinung bestand. Verfolgungen und Vertreibungen sind scharf zu verurteilen.

Durch die zeitlichen Abläufe ist bewiesen, dass in Anbetracht der täglich zu erwartenden Einverleibung die Vertreibungen nur noch auf das dann französische Gebiet wirken konnten. Die in den letzten 5 Tagen der „Republik“ mit umfangreichen Beschlüssen ins Werk gesetzten Verbrechen dokumentieren die „Säuberungen“ über die Einverleibung hinaus.

Auch hier Bütteldienste für die Franzosen. Die sorgten im „Terreur“ ab Juli 1793 auf eigene Weise mit der Guillotine für die Ausschaltung Andersdenkender. Diese Schrecknisse wären sicher auch auf die linksrheinischen Gebiete übergeschwappt, wären nicht auf die französischen Kernlande beschränkt gewesen. Befreiung durch das Fallbeil?

Zeitgenössische englische Karikatur zum Terreur ab 7/1793: „Höhepunkt der Freiheit“… 

 

…zeigt den Schrecken ab 7/93, wie er ohne die Wiedereroberung auch die Rheinlande erfasst hätte. Da genügten keine Vertreibungen mehr

Wie brutal vorgegangen wurde ergibt sich aus der Zinnmedaille des Jahres 1793 mit folgender Umschrift: 

„Marsch mit Euch, die nicht schwören, oder Tod.“

Eine klare Ansage!

Zu sehen sind Personen, die wegen Eidverweigerung über die Rheinbrücke aus der Stadt geworfen werden (s. Münzkabinett des Stadtarchivs Mainz).

Umgehend und noch im März wurden an die tausend Personen deportiert. Der 8. 4. sah 3000 Mainzer zur Austreibung bestimmt. Bei allen Vertreibungen war vorherige Enteignung obligatorisch
 

Nationalkommissare (hier Merlin) standen nicht an, Exportationen höchstpersönlich und mit Eifer und Nachdruck durchzuführen (Hoffmann a. a. O. S. 910/955). Bereits die Drohung reicht aus, um die rohe, menschenverachtende Gesinnung zu dokumentieren. 

 

Das Ausmaß der Zwänge und deren massive Durchsetzung gegenüber Andersdenkenden ist in den Texten beschrieben. Nachfolgend die umfangreichen und detaillierten „Dekrete“ vom 25. - 29. 3.1793. Die waren für den bereits mit Angebot und dann erfolgter Einverleibung erledigten „Freistaat“ sinnlos, galten letztlich Frankreich. Nach Auflösung des „Konvents“ weiter Massendeportationen, wobei diese mit großer Brutalität durchgeführt wurden („Franz. Ausweisungspolitik…“ v. E. Schreiber, Berlin 1929 m. w. N. s. Bl. 82-85)

Am 29. 3. 1793 wurden 16 angesehene Mainzer Bürger als Geiseln in das Innere Frankreichs gebracht - als etwaiger Faustpfand der führenden Klubisten bei Misslingen des Mainzer Abenteuers. (Eine Auflistung findet sich bei Bockenheimer a. a. O. S. 363). Neben Funktionsträgern des ehemaligen Kurstaats wie Hofrat Itzstein (dessen Sohn für ihn einstand und an seiner Stelle deportiert wurde) fanden sich auch Kaufleute wie Kaiser (Kayser =bekannter Mainzer Speditionskaufmann). Sie wurden über Jahresfrist und länger festgehalten (Scheel „Republik“ S. 522/533).

In besonderer Weise wurde der Juden „gedacht“. Nachdem 28 Juden aus Weisenau und Marienborn deportiert waren, ging es an die Mainzer Gemeinde. 200 Familien wurden an deren höchstem Feiertag (Passah) unter Galgenandrohung innerhalb von 24 Stunden aus der Stadt geworfen. Der Befehl kam noch vom „Konvent.“ Nach dessen Auflösung infolge Ende der „Republik“ setzten die allgemeine Administration bzw. nachgehend gebildeten Ausschüsse die Vertreibungsbeschlüsse weiter um46.)

Die 200 jüdischen Familien dürften viele hundert Personen umfasst haben. (s. Abschnitt IV.)

Deportationen gingen mit Enteignung einher, die Betroffenen durften lediglich ein - durchsuchtes - Armbündel mit den wichtigsten Habseligkeiten behalten. Die Stadt konnte im Übrigen nur heimlich oder mittels Deportation verlassen werden. An den Stadttoren wurden Pässe für Einzelpersonen verlangt. Von Herbst 1792 bis Sommer 1793 hatte Mainz infolge Emigration, unerlaubter Auswanderung und Deportation über die Hälfte der ursprünglich 23.000 Einwohner verloren. Verbleiben durften nur die Beeidigten und die, welche für Kriegsdienste und Infrastruktur benötigt wurden. 4.)

Durch die Belagerungssituation beziehen sich die Deportationen ab März  auf Mainzer Bürger.

Sieht so die Übereinstimmung zwischen den Zielen des Regimes und der Bevölkerung aus? Es ist offensichtlich, was die Bevölkerungsmehrheit wollte. 

Die Definition „innere Feinde des Freistaates“ im nachfolgenden „Dekret“ meint Eidverweiger, also sich dem Gesinnungsdruck entziehenden Personen mit eigener Meinung. Die waren zu bekämpfen, galten als Feinde, standen der Gleichschaltung im Wege.

So die obige und klare Formulierung im Dekret v. 15. 12. 92: „…dasjenige Volk als Feind behandelt, welches die angebotene Einheit und Gleichheit nicht annimmt.“ 

Von den Bürgern ging 1793 keine Gefahr aus, konnte es bei ähnlich vielen französischen Soldaten wie Einwohnern in der Stadt auch nicht geben. Die Kommissare mit Hilfe von Klubisten und Soldaten hatten die Situation im Griff. Es gab Petitionen, Unmutsäußerungen und passiven Widerstand gegen Besatzer und Klubisten, gelegentlich sich wehrende Bauern, aber keine mit aufrührerischen Situationen vergleichbaren Umstände. Der Volkswillen richtete sich gegen Ziele, Methoden und Anwesenheit der Besatzer. Die Bevölkerung hat ihre Ablehnung durchweg und frühzeitig überdeutlich gemacht. Es überwog das politische, soziale und ökonomische Interesse am Status quo (s. Dreyfus a. a. O. S. 44)

Mit dem Eidzwang wurde eine Gesinnungsdiktatur etabliert - mit härtesten Maßnahmen. Die Bürger waren im sprichwörtlichen Zangengriff zwischen „Pest oder Cholera“.

Der in allen totalitären Regimes übliche Terror, Vertreibung, gar Liquidierung Andersdenkender dient der Gleichschaltung. Wirkliche, aktive Feinde mit Potential gab es in Mainz nicht. Die hätten leicht schwören und in diesem Schutz ihre Anschläge verüben können. Konkrete feindliche Aktionen waren aber weder festzustellen noch zu vermuten. 

In jeden Mainzer Haushalt waren Soldaten einquartiert. Die sorgten durch ihre Präsenz für Wohlverhalten der Bürger, wurden durch diese auch in das öffentliche Leben eingegliedert. Waffen besaßen die Mainzer nicht, etwa vorhandene waren bereits früher abzuliefern gewesen. Die Mainzer kannten seit der letzten französischen Besetzung Ende des 17. Jh. nur Frieden, soldatischer Geist mit Wehrfähigkeit gedieh nicht. Sollten die deportierten Judenfamilien als subversiv und gefährlich gegolten haben?

Allein die schiere Zahl der Besatzer im Vergleich zu den männlichen Bürgern zeigt die Absurdität der vorgeschützten Behauptung zu „Feinden“: Rund 20.000 und mehr kampferprobte, bewaffnete und neben geeigneten öffentlichen Gebäuden in etwas über 5000 Haushalten einquartierte Soldaten gegenüber einigen wenigen tausend Männern unterschiedlichen Alters und Gesundheitszustandes, ohne Waffen, militärisch ungeübt, unorganisiert und eingeschüchtert. 

Die Bürger waren bereit, den nach Eroberungen üblichen Huldigungseid zu leisten, mit dem eine neue Herrschaft anerkannt und Wohlverhalten gelobt wurde (s. Dumont a. a. Ort S. 328, Wortlaut unter Abschnitt Eid Seite 99). Das war den Franzosen zu wenig, die wollten passende Gesinnung mit vorgegebenem Schwur einfordern und brachten damit die Menschen in ärgste Gewissenskonflikte. Eid war eine religiöse Handlung mit ausdrücklichem Gottesbezug. Entsprach der Schwur nicht der inneren Überzeugung, so handelte es sich um einen Meineid, der nicht nur strafrechtlich belangt werden konnte, sondern als Todsünde galt, insofern eine deutliche religiöse Beschwer war. Heute ist das kaum mehr nachvollziehen, war aber noch im 19. Jh. bei den „Göttinger Sieben“ geläufig. 

Die Rechtfertigung der Enteignungen und Vertreibungen mit Rückgriff auf 1462, als der Nassauer Eroberer Mainzer Bürger auswies, liegt daneben. Die Situationen sind allein schon wegen des zeitlichen Abstands und den gesellschaftlichen Veränderungen nicht vergleichbar. Mittelalter und Neuzeit hatten eigene Regeln. Der sich im Laufe der Jahrhunderte herausgebildete Huldigungseid an einen Eroberer war üblich, akzeptiert und wurde befolgt, genügte auch.

Ein wichtiger Teil der Mainzer Gesellschaft kämpfte 1462 mit der Waffe in der Hand persönlich und unmittelbar gegen Adolf von Nassau, war dem auch weiterhin feindlich gesonnen. Die alten Machtstrukturen waren Grund des jahrzehntelangen Niedergangs von Mainz, gern als sich selbst regierende „Freie Stadt“ bezeichnet, aber von widersetzlichen Interessen geprägt, in wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Nöten. Die Stadt war völlig abgewirtschaftet, bankrott, hatte gigantische Schulden. Die zur Katastrophe führende städtische Selbstverwaltung musste aufgehoben werden, die hatte völlig versagt. Der neue Kurfürst sorgte mit einem „Schuldenschnitt“ bei den externen Gläubigern für das wirtschaftliche und finanzielle Überleben der Stadt. Mit den damaligen Ausweisungen sollten etwaige auflebende blutigen Auseinandersetzungen vorgebeugt werden. Als der vertriebene vormalige Erzbischof v. Isenburg wieder in sein Amt eingesetzt wurde waren ihm die Nassauer Veränderungen recht. (Beiträge zur Geschichte der Stadt Mainz…“bis zum Untergang der Stadtfreiheit 1462“ Bd. 4, Schrohe, Mz. 1915)

Ein Vergleich mit 1793 ist deutlicher Fehlgriff. Bei letzterem ging es nicht um die Stadt, sondern um Überleitung des linksrheinischen Gebietes nach Frankreich und Gleichschaltung.

Unrecht lässt sich außerdem nicht mit Rückgriff auf etwaiges früheres – jahrhundertealtes - Unrecht „heilen“…!

 

Beschlüsse über die Deportationen („Exportationen“) wurden wenige Tage (25. – 29. 3.) vor dem erwarteten und tatsächlichen Ende des am 30. 3. einverleibten und damit erledigten Freistaat verabschiedet. Wie die Machthaber in Paris mit Personen verfuhren, die nicht völlig mit der herrschenden Ideologie übereinstimmten, haben die Blutbäder des Terreurs ab Sommer 1793 gezeigt. Beim Verbleiben der Mainzer Lande zu Frankreich hätten nicht mehr Vertreibungen, sondern Guillotinen „gesäubert“.

Der „Konvent“ hat mit den dargestellten „Dekreten“ in den 12 Tagen des behaupteten Freistaats v. 18.- 30.3.93 einen dauerhaften und einzigen Eindruck von Tyrannei, Willkür und Gewalt hinterlassen. Der Volkswille spielte keine Rolle, im Gegenteil. Es ging allein um die Einverleibung nach Frankreich und Ausschaltung Andersdenkender. Mit anderen Inhalten über Diäten usw. hinaus hat sich der „Konvent“ nicht beschäftigt!


 

Mehrfach ist betont, dass die „Dekrete“ zur Deportation neben der Überleitung das wichtigste Geschäft des Konvents bzw. „vieler Patrioten“ waren (s. z.B. Scheel Bd. 2 S. 522).

Wer verbrecherisch handelt, muss als Verbrecher gelten.

„Und willst du nicht mein Bruder sein...“

Die Mainzert Besatzungszeit wird in der Geschichte ihren Platz als Synonym für rücksichtslose Unterdrückung und vieltausendfache Deportation behalten, offensichtlicher könnten die Fakten Totalitarismus und Terror nicht beweisen. Die Quellenlage ist valide und eindeutig.


 

Tyrannei „Konvent/Republik“

Nachfolgend „Dekrete“ aus den letzten Tagen des „Konvents“ sowie Pressenotizen, beginnend mit dem vom 27. 3. 1793

Mit detailliertem Dekret des Mainzer Konvents vom 28. 3. 93 – hier nicht abgedruckt – wurden die Ausgewanderten und Emigranten mit Frist aufgefordert, zurück zu kehren, ansonsten das im Land verbliebene Vermögen beschlagnahmt wird. Den Einwohnern wird mit gleichen Dekret untersagtn, mit den Ausgewanderten den geringsten Verkehr zu haben oder sie mit Hab und Gut zu unterstützen, ansonsten Verlust des eigenen Vermögens.

In der Einleitung des Beschlusses (s. ganz oben) ist der „Feindbegriff“ klar definiert: Es handelt sich um die Personen, welche der vorgegebenen Gesinnung nicht entsprechen wollten!

Nicht alle der verbrecherischen Dekrete sind hier abgedruckt, die nachgewiesenen stehen aber symptomatisch für alle Zwänge.

 

Die tapferen Mainzer haben widerstanden!

Sollte zunächst mit dem Schlachtruf „Krieg den Palästen, Friede den Hütten“ insbesondere der 3. Stand gewonnen werden, so änderte sich das nachhaltig mit den Enteignungs- und Vertreibungsbeschlüssen. Spätestens ab dem 29. 3. 93 zeigt sich die Heuchelei der Machthaber und der Kollaborateure. Jetzt wurden einfache Menschen, Dienstboten, Läufer usw. erfasst, die dem 3. Stand angehörten - dessen Wohlergehen sich die Revolution auf die Fahnen geschrieben hatte.

Alle Abdrucke nach Hoffmann und Klein a. a. O.)

„Am 08.04. wurde für den folgenden Tag eine Deportation angeordnet, von der alle nicht geschworenen Bürger mit ihren Weibern, Kindern und Dienstleuten, sowie von den früheren Exportierten zurückgelassenen Weibern, Kindern und Dienstleuten, sowie die Weiber der nach der Kapitulation ausgezogenen Militärpersonen sich an der Rheinbrücke zur Exportation bereit halten sollten, ansonsten als Frevler und Spione zu bestrafen wären. Es waren letztlich rund 3.000 Personen. Am 27.04. wurden alle Armen aus der Stadt geworfen, wobei von 419 Armen 140 nicht exportiert werden konnten, weil diese entweder bettlägerig oder über 80 Jahre alt waren. Bei der Deportation spielten sich elendigste Szenen ab.“ 

(„Geschichte v. Mainz während der ersten frz. Occupation 1792/93 von Prof. Klein, Mainz S. 515. 526, 528, 529, 531)

 

Die Vertreibungen sind nicht erschöpfend nachgewiesen – aber auch ohne endgültige konkrete Zahl verbrecherisch genug! Nach allen Fakten und Quellen sind deutlich mehr als 10.000 Personen nach vollständiger Enteignung vertrieben worden.

Fazit:

Eine Politik, die sich massiv und nachhaltig gegen die wirklichen – und nicht passend unterstellten – Interessen der Bevölkerung richtet, kann nicht freiheitlich sein. Die Freiheit an sich lässt ihre gewaltsame Verbreitung oder Behinderung nicht zu, das ist ein Widerspruch in sich.

Ein „Konvent“ war nicht zustande gekommen (s. Abschnitt Wahl). Nach den Fakten lehnte der weitaus größte Teil der Bevölkerung eine gesellschaftliche Umgestaltung mit Eingliederung nach Frankreich ab, die „Dekrete“ vom 25. – 29.3. mit Zwangseid, Massendeportationen sowie allgemeinen weiteren Bedrückungen waren Terror und Einschüchterung.

„Konvents“politik

Konvent ist üblicherweise als Volksvertretung zu verstehen. Hier  wurde aber mit den Beschlüssen vom 25. – 29. 3. 1793 in übelster Weise gegen die Bevölkerung gesündigt. Die hieraus resultierende Politik ist in höchstem Maß verwerflich, die   erfolgten vieltausendfachen Vertreibungen einschließlich Familien (Sippenverfolgung), durch nichts zu rechtfertigen. Vielmehr handelt es sich um ein aus totalitären Staaten bekanntes Verfahren, womit gleichgeschaltete Gesellschaften beabsichtigt und missliebige Andersdenkende entfernt werden.

Dazu passt das verordnete Tragen von gleichen Kokarden für jedermann (Scheel, 3. Bd. S. 515)

Diejenigen, die demokratische Abläufe oder einen Demokratiekeim behaupten, hätten konkret unter Widerlegung der vorgetragenen Argumente zu begründen, inwiefern das der Fall gewesen sein soll. Nach den Fakten erschließt sich das nicht, es gab allein französisches Diktat, Zwang,  Manipulationen haben mit Selbstbestimmung nichts zu tun.

Das ganze Verfahren, das Gerede von Demokratie insbesondere in den Dezemberdekreten und der Zeit danach sollte propagandistisch die Fremdbestimmung und Unterdrückung verdecken. Da sind alle totalitären Regime gleich - ob Ende des 18. oder Mitte des 20. Jh.

Hierzu ein Klassiker aus der bisher letzten Diktatur in Deutschland: „Es soll demokratisch aussehen, aber selbstverständlich müssen wir alles im Griff haben“.

(Walter Ulbricht, SED-Vorsitzender der DDR, zitiert nach Wolfgang Leonhard: „Die Revolution entläßt ihre Kinder“,1955, Leipzig 1990 S. 406).

Die Bürger

Nicht Propaganda oder heutige Interessen, sondern allein die Lebenswirklichkeit und zeitaktuellen Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung sind Maßstab zur Beurteilung etwaiger demokratischer bzw. selbstbestimmter Abläufe.

Die Auffassung der Bürger war klar, ist umfänglich dokumentiert. Die wollten von den Franzosen und ihrem System befreit werden, ihren bisherigen Status zurück und ihren Überzeugungen leben, verweigerten den Eid und leisteten passiven Widerstand. Das hat Forster bereits im Januar 1793 erkannt, sich davon aber nicht beeindrucken lassen und in völliger Abkehr auch von eigenen Postulaten zur Selbstbestimmung/Demokratie radikale Zwangsmaßnahmen unterstützt und angeführt62.)

Von einer revolutionären Situation oder gar Revolution des Volkes ist nichts zu bemerken, auch wenn die gerne herbeigeredet worden wäre. Die seriösen Befunde sind eindeutig. Skrupellose Gewalt der Machthaber zur Durchsetzung allein derer eigenen Interessen mit Hilfe von Kollaborateuren gegen friedliche Bürger entlarvt die wirklichen Absichten. Maßnahmen zum Wohl der Bevölkerung sind nicht zu finden, waren nie beabsichtigt. Statt Selbstbestimmung strafbewehrte Dekrete und Vorgaben: Gefangene in der eigenen Heimat.

Wenn der Täter gedacht wird, Opfer aber in der Vergessenheit bleiben, so ist das Umkehrung der Werte. Es ist unerträglich, dass die dokumentierte Gewalt, Leid und Elend in zynischer Weise achselzuckend und schweigend hingenommen wird. Es geht nicht um Strategien und Ausdeutungen, sondern um Menschen aus Fleisch und Blut, die Anspruch auf retrospektive Anerkennung und Gerechtigkeit haben. Das von den Franzosen verursachte Elend ist bei Scheel, Bd. 1 S. 519ff dokumentiert. Die (Un-)Glaubwürdigkeit der Politik zeigt sich hier. Das Hinbiegen oder Verschweigen von Sachverhalten wird auf die Veranlasser zurückwirken. Außerhalb von Mainz war die „Republik“ nie ernsthaftes Thema, kann es bei den jetzigen, im Gegensatz zu den Fakten stehenden Installierungen („PdMR“) erst recht nicht sein.

Den Opfern von 1793 und 1923 (s. II.) hat man bisher das Gedenken versagt. Die in weltanschaulich passenden Fällen sonst emsigen Organisationen schweigen hierzu. Eine deutliche Kluft zwischen dem erhobenen Anspruch und öffentlich vermittelten Bild zur Wirklichkeit mit Hinnahme, Duldung und Übergehen von Verbrechen an unschuldigen Bürgern. Die wären mit ihrer Überzeugungstreue, Standhaftigkeit und Zivilcourage sowie Gewaltvermeidung Vorbilder für unsere Gesellschaft. Stattdessen werden den eigennützigen und skrupellosen Tätern Kränze geflochten.

Gegen das Vergessen!

Es ist an der Zeit, der vielen tausend stillen Helden des Jahres 1793 mit ihrer Zivilcourage und Überzeugungstreue zu gedenken. Die verdienen unseren Respekt – und im Nachhinein unsere Solidarität. Wer die hier versagt, wird sie von den Bürgern aktueller und künftiger Zeiten auch nicht beanspruchen können.

Der Umgang mit den damaligen Abläufen ist mehr als fraglich. (Mangelnde) Empathie, politische und soziale Kompetenz einer Gesellschaft werden an solchen Schicksalsbildern deutlich. Nicht zuletzt ist die Zeit von 1793 auch ein Lehrstück, mit welchen Methoden und Nachdruck totalitäre Machtinteressen durchgesetzt und im Nachhinein akzeptiert werden – zu Lasten unschuldiger Menschen, mit Zynismus über die Fachwelt hinaus verschwiegen.

Die Einzelheiten sind lange bekannt, daran hat sich nichts geändert, die werden bei Nichtgefallen unterschlagen So geht es mit vielen „widersetzlichen“ Fakten, es ist allein auf das gewünschte Ziel hingearbeitet.

Was nicht in das gewünschte Bild passt, darf nicht existieren. Das ist in höchstem Maß unredlich und disqualifiziert.

Dumont als bekannt bester Kenner der Materie mit seinen klaren, validen und reproduzierbaren Forschungsergebnissen wird zwar zu den entscheidenden Fakten verschwiegen, ist aber nach wie vor Standard (Anlage s. Exzerpte aus seinem WerkDie Mainzer Republik“, 2. Auflage v. 1993). Dabei spielt es keine Rolle, dass er ähnlich wie Scheel über "Mainzer Republik" publiziert. Die existierte  - wie auch von ihm so gesehen  - nicht, wurde aber stets im Rückgriff auf die jahrzehntelange einschlägige DDR-Propaganda wegen der üblichen Begrifflichkeit so adressiert. Dumont hat - wie auch hier dargestellt - weder Republik noch demokratische Abläufe erkannt.

Die Entvölkerung der Stadt ist unübersehbar. Wegen der Belagerung konnte Mainz ab Februar nur mit ausdrücklich genehmigten Torpässen oder eben Deportationen verlassen werden. Mit ihren Familien wurden viele tausend Bürger vertrieben. Wo und wie sollen jetzt aber die Deportationsopfer von 1793 unauffällig untergebracht werden? Ist das eine klare, überzeugende und sowohl dem Anspruch unserer Gesellschaft als auch den Fakten gerecht werdende Behandlung des Themas? Jetzt wird es ebenso unzutreffend mit „Keimzelle unserer Demokratie“ versucht. Unterschlagen wird hierbei, dass 1793 eine klassische, fremdbestimmte Diktatur mit allen dazu gehörenden Unterdrückungsmechanismen war. Nicht die Spur eines demokratischen Beginnens. Den Besatzern war auch nicht daran gelegen. Die vorliegenden Fakten sprechen eine klare Sprache.  67.)

Ab den 1970er Jahren wurden von DDR-Historikern die betreffenden Vorgänge als „erste Demokratie" auf deutschem Boden und marxistische Vorform einer DDR, die als "Erbe" gesehen. Erstmals in diesem Zusammenhang wurde eine "Mainzer Republik" geboren, die es 1792/93  weder faktisch noch  andeutungsweise gab.


1990/92 hat sich Scheel von seinem dreibändigen Werk mit über 1500 Seiten abgewandt  und hat erklärt, dass in der DDR insbesondere die Geschichtswissenschaften durch die SED gesteuert gewesen seien. Er selbst sah sich als Magd der Politik instgrumentalisiert (Sabrow „Das Diktat des Konsens/Zeit-online)“. Damit sind seine diesbezüglichen Anknüpfungspunkte und Überlegungen erledigt.

Die Literatur zeigt, in welchem Maß die SED durchregierte. Die Ergebnisse dieser Manipulationen sind unbrauchbar. 84.)

Wenn Deuter noch auf Scheel abheben ohne dessen Abkehr ebenso wenig wie die nachgewiesenen Fakten zur Kenntnis genommen zu haben ist das eher „magdtypisch“.

In Mainz existiert eine städtische Selbstverpflichtung (s. hierzu entsprechenden Abschnitt), wonach bei historisch belasteten Straßennamen einzugreifen ist, sofern moralische Verwerflichkeiten oder gar verbrecherische Aktivitäten bewiesen sind

Hiernach fragt sich, wie die vieltausendfache Enteignung und Vertreibung unter unwürdigsten Umständen durch die „Mainzer Republik“ zu qualifizieren und diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch mit einem Ehrenplatz zu rechtfertigen sind! Die genannte Selbstverpflichtung kennt keine Ausschlusstatbestände, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend anzuwenden. Es ist offenkundig, dass der Begriff „Mainzer Republik“ mit schweren und tausendfachen Verbrechen belastet ist (s. Abschnitt „Republik“).

Bei Letzteren handelte es sich um verbrecherische Aktivitäten, ohne Legitimation mit krimineller Energie und skrupelloser Gewalt gegen Andersdenkende gerichtet, mit rücksichtsloser Enteignung und umgehender Deportation betrieben – auch unmittelbar vor der täglich erwarteten Einverleibung allein im französischen Interesse. Ohne Rechtsgrundlage erfolgte Eingriffe bzw. gegen geltendes Recht einschließlich Völkerrecht verstoßende Maßnahmen sind sanktionsfähig: auch bei Besetzung gilt das Recht des besetzten Staates grundsätzlich weiter... 

„Das Recht zu sagen und zu drucken, was wir denken, ist eines jeden freien Menschen Recht, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben. (Zitat Voltaire)

Wenn die hiesige Politik Glaubwürdigkeit besitzen will, so ist gemäß der geltenden städtischen Selbstverpflichtung der „PdMR“ zu tilgen: Die tausendfachen Verbrechen zwingen zu einer Umbenennung, „weil es sich bei den Enteignungen und Vertreibungen nicht nur um moralische Verwerflichkeiten, sondern gar um verbrecherische Aktivitäten gehandelt hat“ (so der Anspruch in der städtischen Selbstverpflichtung). 

 

Wer in Kenntnis 

  • der diktatorischen Pariser Dezemberdekrete und darin enthaltenen sowie anschließenden Drohungen,
  • damit beabsichtigten Zwangseinverleibung zur Sanierung des bankrotten frz. Staates,
  • detaillierten Vorgaben für eine zu bewirkende Überleitung nach Frankreich,
  • fehlende bürgerliche Rechte und Menschenrechte bei unmöglicher, auch nicht geringster Selbstbestimmung,
  • klaren Aufträge der Regierungskommissare am Willen des Volkes vorbei,
  • Drohungen, Gewalt und Militärunterstützung zur Ableistung des Eides auf die frz. Verfassungsgrundsätze,
  • Abstimmung als gedachte Akklamation ohne wirkliche, freie Wahlmöglichkeit (keine Alternative),
  • aufgepflanzten Bajonette und schussbereite Feuerwaffen in den Wahllokalen als Drohkulisse,
  • Abstimmungsbeschränkung auf geschworene Parteigänger,
  • minimalen Stimmabgabe (8 bzw. 12%) für einen Konvent in Mainz („kleinste Zahl genügt“)
  • strengsten Zensur, Unterdrückung, Meinungsdiktatur, Ausbeutung, Frondienste, hohen Steuern
  • rüden Dominierung und Lenkung des öffentlichen und privaten Lebens,
  • der „Konventsziele“ allein in Einverleibung und Vertreibungsbeschlüssen,
  • systematischen Verfolgung, Enteignung und Deportation vieler tausend Eidverweigerer mit Familien,
  • Ablehnung der Besatzungspolitik durch den weitaus größten Teil der Bevölkerung,
  • klaren, eindeutigen Distanz („französelnde Missgeburt“) der Demokraten von 1832 und 1848. (s. unter IX.)

von demokratischen Ansätzen oder gar Strukturen spricht, eine „Keimzelle“ für die demokratische Entwicklung zu Hambach und 1848 verortet, muss sich Pervertierung des demokratischen Gedankens vorwerfen lassen. Wo sollte hier Absicht und Raum für irgendwelche demokratischen Inspirationen gewesen sein? Das „Drehbuch“ ließ keine Abweichung zu. Die Fakten sind offensichtlich. Bezeichnend, dass heutige Exegeten diesbezüglich zeitnäher urteilende Demokraten des 19. Jh. nicht zur Kenntnis nehmen. Es ist Chuzpe, die Tyrannei und Knebelung der Bürger von 1793 als Beginn einer demokratischen Entwicklung zu behaupten und mit späteren demokratischen Bewegungen zu verknüpfen (s. unter IX.).

Der illegale „Konvent“ hat skrupellos und diktatorisch beschlossen - ohne jeden demokratischen Hauch. Die Vertreibungen erfolgten zur Gleichschaltung und Aussonderung Andersdenkender, ein Merkmal aller totalitären Regimes:

„Totalitarismus ist eine Regierungsform, die dem Individuum keine Freiheit zubilligt und alle Seiten der individuellen Existenz der Staatsgewalt unterordnet. Ziel ist, ein umfassend anderes System durchzusetzen. Das geschieht mit Manipulationen der Bevölkerung, Terror gegen einzelne und Gruppen, die sich nicht fügen und als potentielle Gegner betrachtet werden sowie Politisierung der Privatsphäre“ (Zitat nach Hannah Arendt. 66.)

Dem ist nichts hinzuzufügen, damit ist die Situation im besetzten Gebiet klar definiert!

Totalitäre Systeme postulieren stets, die Menschen beglücken zu wollen. Haben diese aber eine andere Vorstellung von Glück als ihre selbsternannten Beglücker, muss eben „nachgeholfen“ werden. Bis auch der Letzte begreift, dass er besser pariert als seine eigene Meinung zu haben und zu äußern, die gar zu leben.

Das entspricht der Wirklichkeit von 1793 -

Die Eidverweigerer waren Helden des passiven Widerstands, haben ihrer Überzeugung willen viele Opfer gebracht. Die sind zu würdigen und nicht die „Lumpen“ des Klubs als bezahlte Helfer der Besatzer. Deren Interessen und Ziele waren offensichtlich, bereits mit den Dezemberdekreten klar formuliert.

Dumont hat in seinem Lebenswerk „Die Mainzer Republik“ in der 2. Auflage v. 1993 (als sollte es zum Gedenken gewesen sein!) in einem eigenen Abschnitt die von aktuellen Exegeten nicht wahrgenommene „Doppelzüngigkeit“ der Besatzungsmacht und ihrer Helfer detailliert untersucht. Er sieht aufgrund der Fakten klar: beabsichtigt war allein die Einverleibung der linksrheinischen Lande zur Kompensation französischer Lasten, die „Republik“ bloßes Vehikel hierfür (Bl. 586 a. a. O.), die Bevölkerung wurde manipuliert und unterdrückt. (s. Anhang Exzerpte Dumont)

Verbrechen bleiben Verbrechen, lassen sich nicht über projizierte Ideologien umdeuten und exkulpieren.

Der „Platz der Mainzer Republik“ steht für die Verbrechen in dessen Namen, ist ansonsten unberechtigt, unmoralisch und geschichtswidrig. Die Initiatoren und Befürworter machen sich hierdurch mit den gnadenlosen Verfolgungen und Vertreibungen gemein. Für Mainz beschämend.

Statt der jetzigen, verfälschenden Bezeichnung müsste sich anbieten, der Mainzer Bürgern als Opfer von Diktatur und Gewalt zu gedenken. Damit würde die längst überfällige Richtigstellung und Würdigung der tapferen und couragierten Menschen von 1793 - und dann auch von 1923! - in angemessener Art und Weise erfolgen. Gegen das Vergessen – das Vergessen ist die größte Katastrophe: Geehrte Täter bei vergessenen Opfern!?