XVII. Städtische Selbstverpflichtung
Die Stadt Mainz hat eine Selbstverpflichtung, wonach bei historisch belasteten Straßennamen der Name zu ändern ist. Es „sei zu prüfen, ob eine Straße – oder Platz - umbenannt werden soll, wenn sich deren Namengeber moralischer Verwerflichkeiten oder gar verbrecherischer Aktivitäten schuldig gemacht hat“.
Die Stadt Mainz hat von Amts wegen oder auf Antrag zu überprüfen, inwiefern die „Selbstverpflichtung“ greift und die Verbrechen im Hinblick auf die Bezeichnung „Mainzer Republik“ zur Aberkennung des Platznamens führen (müssten).
Diese Selbstverpflichtung kennt keine Ausschlußtatbestände, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend anzuwenden. Es ist offenkundig, dass der Begriff „Mainzer Republik“ zumindest mittelbar mit schweren und vieltausendfachen Verbrechen belastet ist (s. Abschnitte). Der zur Einverleibung nach Frankeich errichtete "Konvent" war Abschluß einer beispiellosen Gewaltorgie gegen die Bevölkerung mit weit über Zehntausenden Enteignungen und Vertreibungen. In Mainz wurde über den willentlichen oder irrtümlichen, jedenfalls ständig gebrauchten Republikbegriff aus der ideologisch begründeten DDR- Mottenkiste dieser als zutreffend gesehen und weiter gepflegt. Jetzt hatte man glücklich ein präsentables Alleinstellungsmerkmal....!
Die Übernahme von Ansichten aus einer eingesessenen und mit zielorientierten Täuschungen bekannten Diktatur verbietet sich, pflichtgemäße, hinterfragende und kritische eigene Feststellungen erfolgten nicht. Alle zeitnahen, unmittelbaren Fakten im Rahmen ihrer Entstehungszeit waren zugänglich.
Es gab keine Mainzer Republik, war auch nie beabsichtigt, ist eine Erfindung aus interessierten Kreisen und läßt sich nach dem komplett ermittelten Sachverhalt aus der Besatzungszeit auch nicht als florierende überwertige Idee begreifen. Die fehlinterpretierte "Ausrufung" am 18. 3. 93 war im Hinblick auf die verfolgten Absichten singulär und "zündend" für die Republikaneignung.
Inexistentes kann im übrigen nicht Gegenstand von Verwaltungsakten im Sinne einer Umbenennung sein, läuft auch dem Ordnungsrecht zuwider. Insofern wäre Nichtigkeit zu prüfen.
Es fragt sich kaum, wie die Enteignungen und Vertreibunge unter unwürdigsten Umständen anders als Verbrechen zu qualifizieren sind:
Massive und vieltausendfache Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkerrecht sowie weiter geltendes Recht des Kurstaats sind zu konstatieren. Statt der selbst zu definierenden Konsequenz aus der Selbstverpflichtung ein Ehrenplatz als Folge von Verbrechen!? Hier hat die Stadt entgegen eigenen Vorgaben versagt. Der Stadt Mainz sind die Verbrechen gegen die Menschlichkeit bekannt - handelt aber gegen Treu und Glauben und wider jede Verantwortung.
Nach der Selbstverpflichtung ist der „PdMR“ und gleichartige Bezeichnungen zu tilgen: Die üblenTaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zwingen zu einer Umbenennung, „weil es sich eben nicht nur um moralische Verwerflichkeiten, sondern um klare verbrecherische Aktivitäten gehandelt hat“.
Hiernach sind historisch belastete Straßen- und Platznamen zu tilgen. Im einzelnen wird verwiesen. Die Stadt hat es übersehen, von Amts wegen zu prüfen, was aber nach dem Ergebnis des Verwaltungsverfahrens dahingestellt bleiben kann
Die Eidverweigerer waren Helden des passiven Widerstands, haben ihrer Überzeugung willen viele Opfer gebracht. Die sind zu würdigen und nicht die von der Bevölkerung und auch von den Pariser Kommissaren so genannten „Lumpen“
Verbrechen bleiben Verbrechen, lassen sich nicht über projizierte Ideologien umdeuten und exkulpieren. als bezahlte Helfer der Besatzer. Die Interessen letzterer waren offensichtlich, mit den Dezemberdekreten klar formuliert
Die Erfahrungen aus den Diskussionen wegen Tilgung vorzugsweise NS-belasteter Straßennamen könnten hier nützlich sein, wobei nicht unmittelbare Verbrechen zählen müssen, sondern durchaus auch anhaltende verbrecherische oder belastende Gesinnungen so wie die in Mainz florierenden.
Hilfsweise lassen sich auch deshalb moralische Verwerflichkeiten feststellen, weil über den Republikrummel die Märtyrer aus der Bevölkerung nicht nur vergessen, sondern auch das jede demokratische Regung verachtende Ziel der Einverleibung mit der ständig in Rede geführten "Republik" als gerechtfertigt angesehen wurde. Die Sorgfaltspflicht wurde gegenüber der geknechteten Bevölkerung gröblich verletzt.
Der „Platz der Mainzer Republik“ ist unberechtigt, unmoralisch und geschichtswidrig. Den vielen tausend Bürgern, die im Namen der „Republik“ in Leid und Elend gestoßen und bewusst vergessen wurden, ist Stimme zu geben, die gegen den zynischen Umgang mit ihrem Schicksal zu erheben ist. Geschichtsumformungen sind in der Regel aus einschlägigen Diktaturen bekannt. Hier steht Mainz "Seit an Seit" mit den Erkenntnissen der sozialistischen Brüder, bereit zur Testamentvollstreckung. Ein abträglicher Fremdkörper in der Mainzer Geschichtsschreibung
Es bedarf noch nicht einmal eines Antrages zur Korrektur (der könnte helfen), die Stadt ist verpflichtet, von Amts wegen tätig zu werden. Zerreden, Negieren, Aussitzen - diese Strategien sind nicht zu akzeptieren.
Und das übrige Deutschland feixt....