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XVII. Städtische Selbstverpflichtung

 

Die Stadt Mainz hat eine Selbstverpflichtung, wonach bei historisch belasteten Straßennamen der Name zu ändern ist. Es „sei zu prüfen, ob eine Straße – oder Platz - umbenannt werden soll, wenn sich deren Namengeber moralischer Verwerflichkeiten oder gar verbrecherischer Aktivitäten schuldig gemacht hat“.

Diese Selbstverpflichtung kennt keine Ausschlußtatbestände, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen zwingend anzuwenden. Es ist offenkundig, dass der Begriff „Mainzer Republik“ mit schweren und tausendfachen Verbrechen belastet ist (s. Abschnitte).

Die Stadt Mainz hat von Amts wegen oder auf Antrag aus der Bevölkerung bzw. dem Kreis der Abgeordneten zu überprüfen, inwiefern die „Selbstverpflichtung“ greift und die Verbrechen im Namen der „Mainzer Republik“ zur Aberkennung des Platznamens führen (müssen).

Es fragt sich kaum, wie die Enteignungen und Vertreibungen unter unwürdigsten Umständen durch die „Mainzer Republik“ zu qualifizieren sind:

Massive und vieltausendfache Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen Völkerrecht und auch gegen weiter geltendes Recht des Kurstaats. Statt der selbst definierten Konsequenz in der Selbstverpflichtung nun ein Ehrenplatz für Verbrecher und Verbrechen!? Hier hat die Stadt entgegen eigener Vorgaben versagt.

Nach der Selbstverpflichtung wäre der „PdMR“ zu tilgen: Die unter diesem Namen begangenen  üblenTaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit  zwingen zu einer Umbenennung, „weil es sich eben nicht nur um moralische Verwerflichkeiten, sondern um klare verbrecherische Aktivitäten gehandelt hat“..

Die Eidverweigerer waren Helden des passiven Widerstands, haben ihrer Überzeugung willen viele Opfer gebracht. Die sind zu würdigen und nicht die von der Bevölkerung und auch von den Pariser Kommissaren so genannten „Lumpen“ des Klubs als bezahlte Helfer der Besatzer. Deren Interessen waren offensichtlich, bereits mit den Dezemberdekreten klar formuliert .

Verbrechen bleiben Verbrechen, lassen sich nicht über projizierte Ideologien umdeuten und exkulpieren.

Der „Platz der Mainzer Republik“ ist unberechtigt, unmoralisch und geschichtswidrig. Den vielen tausend Bürgern, die im Namen der „Republik“ in Leid und Elend gestoßen und bewusst vergessen wurden, ist Stimme zu geben, die gegen den zynischen Umgang mit ihrem Schicksal zu erheben ist

Es bedarf noch nicht einmal eines Antrages zur Korrektur (der könnte helfen), die Stadt ist verpflichtet, von Amts wegen tätig zu werden. Abwarten, Negieren, Aussitzen - diese Strategien sind nicht zu akzeptieren.